Corona-Informationen
Stand 08.03.2021
Nach den jüngsten Beschlüssen der Bund-Länder-Konferenz vom Mittwoch, den 03.03.2021 gilt der bestehende Lockdown weiterhin. Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder haben sich auf eine Verlängerung der bisherigen Corona-Maßnahmen bis zum 28.03.2021 verständigt. Des Weiteren wurden verschiedene Öffnungsperspektiven ab dem 08.03.2021 vereinbart.
Die neue Corona-Verordnung erlaubt die Öffnung der Musikschulen erst ab einer landkreisweiten konstanten Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner (bezogen auf vergangene 5 Tage).
Wenn an 3 aufeinanderfolgenden Tagen die Inzidenz über 50 liegt, treten wiederum Verschärfungen in Kraft.
www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/
(Siehe § 20, Absatz 3, Pkt. 4)
Für die Musikschule Steinheim enthält die neue, aktualisierte Corona-Verordnung leider keine wesentlichen Änderungen.
Da der Inzidenzwert im Landkreis Heidenheim derzeit über 50 liegt, bleibt der Präsenzunterricht der Musikschule Steinheim in allen Unterrichtsfächern weiterhin untersagt.
Die Musikschule Steinheim bleibt demzufolge noch geschlossen.
Der Unterricht wird ab Montag, den 08.03.2021 in digitaler Form weitergeführt.
Gemäß § 1 b Abs. 2 Nr. 4 CoronaVO sind hingegen im Präsenzbetrieb durchzuführende Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen (weiterhin) erlaubt. Zu den Prüfungsvorbereitungen, die in Präsenzform durchgeführt werden können, gehört grundsätzlich auch die Vorbereitung auf das fachpraktische Abitur und die Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfung an einer Hochschule, sofern nicht in § 1f etwas Abweichendes geregelt ist. (Quelle: www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg.)
Sollten sich diese Regelungen ändern, werden wir Sie unverzüglich informieren.
Das Sekretariat ist weiterhin telefonisch und per Mail zu erreichen.